§ 194 BauGB Verkehrswert
Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Er-mittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsäch-
lichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu er-zielen wäre.
Für welche Objekte werden Verkehrswertgutachten benötigt ?
- unbebaute Grundstücke
- bebaute Grundstücke mit Ein- oder Zweifamilienhäuser,
Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäuser
- Wohnungseigentum oder Teileigentum
- Gewerbeimmobilien (Geschäfts- u. Bürohäuser)
- Spezialimmobilien (Hotels, Lager- u. Produktionsgebäude)
weitere Leistungen / Bewertungsbereiche
- Bewertung von Rechten und Belastungen
z.B. Wohnungsrechte, Grunddienstbarkeiten, Baulasten
- Erbbaurechte
- Wegerechte
- Bewertung von Bauschäden oder Baumängeln
- Stellungnahmen / Überprüfung von Gutachten
- Wohnflächenermittlung