Verkehrswertgutachten (Marktwertgutachten)

§ 194 BauGB    Verkehrswert

 

Der Verkehrswert (Marktwert) wird durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Er-mittlung bezieht, im gewöhnlichen Geschäftsverkehr nach den rechtlichen Gegebenheiten und tatsäch-

lichen Eigenschaften, der sonstigen Beschaffenheit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegenstands der Wertermittlung ohne Rücksicht auf ungewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu er-zielen wäre.

 

Für welche Objekte werden Verkehrswertgutachten benötigt ?

 

- unbebaute Grundstücke

- bebaute Grundstücke mit Ein- oder Zweifamilienhäuser,

   Reihenhäusern oder Mehrfamilienhäuser

- Wohnungseigentum oder Teileigentum

- Gewerbeimmobilien (Geschäfts- u. Bürohäuser)

- Spezialimmobilien (Hotels, Lager- u. Produktionsgebäude)

 

weitere Leistungen / Bewertungsbereiche

 

- Bewertung von Rechten und Belastungen

  z.B. Wohnungsrechte, Grunddienstbarkeiten, Baulasten

- Erbbaurechte

- Wegerechte

- Bewertung von Bauschäden oder Baumängeln

- Stellungnahmen / Überprüfung von Gutachten

- Wohnflächenermittlung

 

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